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Die Kosten meiner Behandlungen sind meist als „Selbstzahler“ zu begleichen. Natürlich erhalten Sie über jede Behandlung eine schriftliche Rechnung. Zeitgleich gibt es keine Einträge in das „Krankenkassensystem“, wodurch es später zu Problemen mit Versicherungswechseln oder Erhöhung des Versicherungsschutzes kommen kann, wie man im Bereich der Beratung, Therapie und Psychotherapie leider oft die Erfahrung in der Vergangenheit machen musste“.
Mittlerweile nimmt die Bereitschaft bei den privaten Krankenversicherungen zu, auch die Behandlungen vom Heilpraktiker für Psychotherapie für die Versicherten zu übernehmen. Bitte erfragen Sie dies VOR der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Bei Bedarf unterstütze ich Sie gerne mit einem Antragsformular für Ihre private Krankenkasse.
Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten für eine selbsterbrachte Leistung Kosten entstanden sind (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereiterklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen "Heilpraktiker für Psychotherapie" (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten. Ich möchte Ihnen jedoch den Hinweis geben, dass dies sehr selten der Fall ist.
Falls Sie das Behandlungshonorar privat nicht aufbringen können und auch nicht privat krankenversichert sind, sollten Sie über eine private Kranken-Zusatzversicherung (PZV) für gesetzlich Krankenversicherte nachdenken. Eine solche private Zusatzversicherung ist schon ab ca. 20 Euro im Monat erhältlich, abhängig von Ihrem Lebensalter und von den Ergebnissen Ihrer Gesundheitsprüfung. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot machen (z.B. bei Gothaer Versicherungen „Tarif MediNatura“, Debeka Versicherung „Tarif GA“, Inter Krankenversicherung). Die Zusatzversicherungen beteiligen sich bei der Finanzierung Ihres Therapieplatzes. Achten Sie darauf, dass Heilpraktikerbehandlungen übernommen werden und "Psychotherapie" hierbei nicht aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen ist.
Wichtig für Sie zu wissen: Die PZV sollte vor der Feststellung Ihrer Symptome bzw. vor der Diagnosestellung abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie auch die Wartezeiten (3 bis 8 Monate nach Versicherungsabschluss), bevor die erste Rechnung erstattet werden kann.
Bei Schwierigkeiten der Kostenübernahme durch ihre persönliche Lebenssituation sprechen Sie mich bitte persönlich an, ich arbeite mit vielen ehrenamtlichen Helfern, Einrichtungen und Stiftungen insbesondere im Bereich der Trauerarbeit zusammen. Dies gilt für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die sich Unterstützung wünschen.
Ich verspreche Ihnen – wir finden einen Weg.